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Was gilt neu ab 1. Januar 2024?

Die Direktzahlungsverordnung (DZV) wurde im Bereich Biodiversitätsförderung in einigen Punkten erneuert. Einige wichtige Änderungen, die per 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, betreffen verschiedene Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Strukturelemente.

Hasthaufen un toter Baum in Hochstammobstgarten

Neu müssen QII Hochstammobstgärten mit Strukturelementen bestückt sein.

  •  Kleinstrukturen: Neu berechtigen unproduktive Kleinstrukturen bis zu einem Anteil von 20 % auf BFF zu Beiträgen. Ausgenommen sind Waldweiden, artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet. Auch für Nützlingsstreifen (Produktionssystembeiträge) gilt die neue Regelung nicht. Beispiel: auf 1 ha extensive Wiese dürfen bis 20 a unproduktive Kleinstrukturen vorhanden sein.
  • Rückzugsstreifen: Auf extensiv genutzten Wiesen, wenig intensiv genutzten Wiesen und Uferwiesen können Rückzugsstreifen neu bis zu einem Anteil von 20 % angerechnet werden. Beispiel: auf 1 ha Uferwiese dürfen bis 20 a als Rückzugsstreifen stehen gelassen werden.
  • Bunt- und Rotationsbrachen, Saum auf Ackerfläche und Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche: Neu gilt einheitlich eine Anbaupause von 2 Jahren für dieselbe Kultur am selben Standort.
  • Nützlingsstreifen: In Dauerkulturen dürfen Nützlingsstreifen gemulcht werden, in Ackerkulturen dürfen Nützlingsstreifen jedoch weiterhin nicht gemulcht werden.
  • QII- Anforderungen in Hochstammobstgärten: Für die Zurechnungsfläche sind neu folgende Qualitätsanforderungen ausreichend: Extensiv genutzte Wiesen, Wenig intensiv genutzte Wiesen der Qualitätsstufe II, Streueflächen, Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden der Qualitätsstufe II, Bunt- und Rotationsbrachen, Säume auf Ackerfläche, Hecken, Feld- und Ufergehölze. Dafür muss auf allen Flächen eine Mindestanzahl an unterschiedlichen Strukturelementen angelegt werden. Mehr Infos.
  • Hochstammfeldobstbäume: Die Distanz zum Wald muss mindestens 10 m betragen, gemessen von der Stammmitte bis zur Bestockung.
  • Wiesen und Weiden: Anpassungen der Beiträge. Siehe neue Beitragstabelle.

Alle Neuerungen sind unter jeder BFF in der Wegleitung von AGRIDEA und auf agrinatur.ch aktualisiert.

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