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Buntbrachen

Buntbrachen sind mehrjährige, mit einheimischen Wildkräutern angesäte Flächen oder Streifen auf Ackerland. Sie bieten ein stetiges Nahrungsangebot für blütenbesuchende Insekten von Frühjahr bis Herbst. Dadurch werden die natürliche Schädlingsregulierung sowie die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen gefördert. Die Flächen dienen auch vielen Insekten und Kleintieren als Überwinterungsquartier. Sie bieten ein reichhaltiges Samenangebot für überwinternde Vogelarten. Zudem tragen sie zum Erosionsschutz bei und bilden eine Pufferzone zur Milderung der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln. Aufgrund ihrer Mehrjährigkeit und der vielfältigen ökologischen Dienstleistungen gehören Buntbrachen zu den wertvollsten Biodiversitätsförderflächen.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
Qualitätsstufe I
Standort und anrechenbare Fläche
  • Nur Talgebiet (TZ, HZ)
  • Unproduktive Kleinstrukturen berechti­gen bis zu einem Anteil von höchstens 20 % an der totalen Fläche zu Beiträgen   
Vorkultur
  • Vor der Aussaat als Acker oder Kunstwiese genutzt oder mit Dauerkulturen belegt
Ansaat
Düngung
  • Keine
Pflanzenschutzmittel
  • Keine, Nesterbehandlung (einige m2!) von Problempflanzen erlaubt
Pflege
  • Reinigungsschnitt im ersten Jahr bei grossem Unkrautdruck erlaubt
  • Schnitt ab dem 2. Standjahr zwischen 1. Oktober und 15. März auf der Hälfte der Fläche erlaubt
  • Schnittgut muss nicht abgeführt werden
  • Auf der geschnittenen Fläche wird eine oberflächliche Bodenbearbeitung empfohlen
  • Mulchen erlaubt

Für Tipps zur optimalen Pflege siehe "Massnahmen für Flora und Fauna"

Verpflichtungsdauer
  • Mindestens 2 Jahre, maximal 8 Jahre am gleichen Standort
  • Umbruch frühstens am 15. Februar des dem Beitragsjahr folgenden Jahres
  • Am gleichen Standort gilt danach eine Anbaupause von zwei Jahren
Ausschlusskriterien
  • Winde: Deckungsgrad mehr als 33 % der Gesamtfläche oder
  • Quecke: Deckungsgrade mehr als 33 % der Gesamtfläche oder
  • Totaler Grasanteil (inkl. Ausfallgetreide): Deckungsgrad im 1. bis 4. Standjahr >66 % der Gesamtfläche oder
  • Blacke: mehr als 20 Pflanzen pro Are oder
  • Ackerkratzdisteln: mehr als 1 Nest pro Are (=5 Triebe pro 10 m²) oder
  • Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia): Nulltoleranz (Melde- und Bekämpfungspflicht)
Beiträge
Geeignete Standorte
  • Nährstoffarme, steinige und sonnige Standorte
  • Wenige Problempflanzen
  • Schattige Standorte und Waldnähe vermeiden
  • Nicht entlang stark befahrener Strassen und stark begangenen Wegen (Hunde!) oder in der unmittelbaren Nähe von Siedlungen anlegen
Massnahmen für Flora und Fauna
  • Möglichst nicht mulchen, da viele Insekten und Kleintiere den Vorgang nicht überleben.
  • Ökologisch wertvoll ist ein abschnittweises Mähen (Mähwerk ohne Aufbereiter), da so unterschiedliche Sukzessionsstadien entstehen.
  • Schnittgut (sauberes) als Rückzugsort auf grossen Haufen in die Brache legen.
  • Regelmässig auf Unkräuter und Neophyten kontrollieren.
  • Die Anlage von Kleinstrukturen (Ast-, Steinhaufen, Gebüschgruppen) wertet die Buntbrachen weiter auf.
  • Möglichst lange am selben Standort lassen.

Typische Arten

Tipps

Durch alternierenden Schnitt der Brachen und oberflächige Bodenbearbeitung wird der Samenvorrat im Boden reaktiviert. Einjährige Wildblumen wie Mohn und Kornblume kommen dadurch wieder zum Blühen, und es entstehen unterschiedliche Entwicklungsphasen.

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