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Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt zeichnen sich durch eine standorttypische, artenreiche Bodenbedeckung aus. Die Pflanzen- und Tiervielfalt wird durch angepasste Bewirtschaftungsmassnahmen gefördert. Die klimatisch günstig gelegenen Rebflächen haben ein grosses Potenzial für eine hohe Artenvielfalt. Sie fördern gefährdete Reptilien, Wildbienen, Schmetterlinge und seltene Vogelarten. Typische Pflanzenarten der Rebflächen sind Frühlingszwiebelpflanzen, wie Weinbergtulpe und Bisamhyazinthe. Die Reben profitieren von der biologischen Nützlingsförderung, sowie dem Boden- und Erosionsschutz.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
Qualitätsstufe I
Anrechenbarkeit und Düngung
  • Unproduktive Kleinstrukturen berechti­gen bis zu einem Anteil von höchstens 20 Prozent an der totalen Fläche zu Beiträgen   
  • Düngung im Unterstockbereich
Pflanzenschutzmittel
  • Nur Blattherbizide im Unterstockbereich auf einer Breite von max. 50 cm erlaubt
  • Einzelstockbehandlung von Problempflanzen
  • Nur biologische oder biotechnische Methoden gegen Insekten, Milben und Pilzkrankheiten oder chemisch-synthetische Produkte der Klasse N (schonend für Raubmilben, Bienen und Parasitoide)
Schnitt
  • Alternierend in jeder zweiten Fahrgasse. Auf derselben Fläche muss ein Intervall von 6 Wochen eingehalten werden
  • Kurz vor der Weinernte Schnitt der ganzen Fläche erlaubt
  • Mulchen erlaubt
Bodenbearbeitung
  • Jährlich in jeder zweiten Fahrgasse oberflächliches Einarbeiten des organischen Materials (Streue) erlaubt
Wendezone und private Zufahrtswege (Böschungen, angrenzende Flächen)
  • Bodenbedeckung mit natürlicher Vegetation
  • Keine Düngung
  • Keine Pflanzenschutzmittel; Einzelstockbehandlung von Problempflanzen erlaubt
Ausschlusskriterien
  • Fettwiesengräser und Löwenzahn: Deckungsgrad mehr als 66% der Gesamtfläche (Rebfläche und Wendezone), oder
  • Invasive Neophyten: Deckungsgrad mehr als 5% der Gesamtfläche
Verpflichtungsdauer
  • Mindestens 8 Jahre
Qualitätsstufe II
  • Für die Erreichung der Qualität muss die Fläche die nötigen Indikatorpflanzen und Strukturen aufweisen
  • Die Fachstelle Naturschutz kann für Flächen, welche die Kriterien der Qualitätsstufe II erfüllen, Ausnahmen von den Kriterien der Qualitätsstufe I bewilligen
Beiträge

Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge

Massnahmen für Flora und Fauna
  • Auf Herbizidapplikation im Unterstockbereich verzichten (z.B. wenig konkurrenzierende Sorten pflanzen, ein Unterstockmulchgerät oder Unterstockräumer verwenden)
  • In den Fahrgassen eher mähen statt mulchen, um Kleintiere zu schützen
  • Falls die Kultur es erlaubt, das Schnittintervall auf 8 Wochen erhöhen, um den Druck auf Pflanzen und Tiere zu minimieren
  • Eine periodische, oberflächliche Bodenbearbeitung begünstigt Frühlings-Zwiebelpflanzen wie z. B. den Wiesen-Gelbstern
  • Nahe des Rebberges Strukturen wie Steinhaufen, Trockensteinmauern, Hecken oder Einzelbäume anlegen oder pflegen
  • Spärlich bewachsene Pionierstandorte (Feldwege, Lössböschung) sind wichtig für Wildbienen und Grabwespen um ihr Nest zu graben

Typische Arten

Tipps

Die Weinbergtulpe, ein Schmuck der Rebberge, ist selten geworden. Sie ist auf eine lückige Vegetation angewiesen.

Bisamhyazinthen blühen im März/April und bilden ab Mai/Juni ihre Blätter in den Zwiebeln zurück. Im Sommer sind sie nicht sichtbar. Erst im Herbst treiben die Blätter wieder aus.

Frühlingszwiebelpflanzen fördern

Frühlingszwiebelpflanzen können durch eine grobe, oberflächige Bodenbearbeitung gefördert werden. Mähen, Mulchen, Herbizide, Bodenbearbeitung und Beweidung während der Vegetationszeit schädigen die oberirdischen Pflanzenteile. Kommen Frühlingszwiebelpflanzen vor, sollte mit der kantonalen Naturschutzfachstelle Kontakt aufgenommen werden (Adressen).

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