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Nützlingsstreifen in Dauerkulturen

Nützlingsstreifen in Dauerkulturen tragen zur Förderung der funktionalen Biodiversität bei, indem gezielt Nützlinge und Bestäuber begünstigt werden. Durch die Förderung der Schädlingsregulierung kann der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Gleichzeitig leistet die Förderung der Nützlinge und Bestäuber einen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft. Die Mischungen bestehen aus wenigen, aber für Bestäuber und/oder kulturspezifische Nützlinge besonders attraktiven Pflanzenarten und sollen für pollen- und nektarsuchende Insekten die Nahrungslücke im Sommer schliessen.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
Standort
  • Nur Flächen in der Tal- und Hügelzone
  • Für folgende Kulturen werden Beiträge für Nützlingsstreifen in Dauerkulturen ausgerichtet:
    • Rebbau
    • Obstbau in Obstanlagen (Äpfel, Birnen, Quitten, Kirschen, Zwetschgen, Pflaumen, Aprikosen, Pfirsiche, Kiwis, Holunder, Nussbäume)
    • Beerenbau
    • Permakultur
Ansaat
Saattermin
  • Ansaat vor dem 15. Mai, zwischen den Reihen, auf mind. 5 % der Fläche der angemeldeten Dauerkulturfläche
Düngung
  • Nicht erlaubt
Pflanzenschutzmittel
  • Nicht erlaubt (Einzelstock- und Nesterbehandlungen von Problempflanzen sind zulässig; der Wirkstoff muss für die Anwendung in Nützlingsstreifen der entsprechenden Problempflanzenart zugelassen sein.)
  • Insektizideinsatz in den Kulturen: Einschränkung zwischen 15.05. – 15.09.: in Reihen mit dazwischenliegendem Nützlingsstreifen nur Insektizide nach Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft (SR 910.181) zulässig, jedoch kein Spinosad
Pflege
  • Schnitt: Alternierend die Hälfte der Fläche erlaubt; zwischen 2 Schnitten müssen 6 Wochen liegen
  • Mulchen nicht erlaubt
  • Die Streifen dürfen befahren werden
  • Mulchen erlaubt
Verpflichtungsdauer
  • 4 Jahre am selben Ort. Neuansaat im 5. Jahr. An geeigneten Standorten kann der Kanton eine Verlängerung oder Neuansaat des Nützlingsstreifens am gleichen Standort bewilligen.
Beiträge

Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge

Empfehlungen
  • Die Nützlingsstreifen sollten nicht in QII-Rebflächen mit natürlichen Artenvielfalt angelegt werden (für «Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt» und «regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche, Typ 16» werden keine Beiträge für Nützlingsstreifen ausgerichtet).
  • Die Nützlingsstreifen möglichst wenig und schonend mähen.
  • Schnitthöhe hoch einstellen (> 10 cm).
  • Wenn viel Material anfällt, Schnittgut abführen, um die Blumenvielfalt zu erhalten.

Typische Arten

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