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Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche

Nützlingsstreifen sind ein- oder mehrjährige mit einheimischen Wildblumen und Kulturpflanzen angesäte Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau.

Sie bestehen aus wenigen, aber für Bestäuber und/oder kulturspezifische Nützlinge besonders attraktiven Pflanzenarten und sollen für pollen- und nektarsuchende Insekten die Nahrungslücke im Sommer schliessen.
Einjährige Nützlingsstreifen, die weniger als ein Jahr bestehen, bieten nur begrenzt Lebensraum für die Entwicklung und Überwinterung der Bestäuber und Nützlinge. Deshalb macht es Sinn, sie mit anderen BFF zu kombinieren.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
 

Mehrjährige Nützlingsstreifen

Einjährige Nützlingsstreifen

Standort

Muss im Talgebiet liegen (TZ, HZ)

VorkulturKeine Einschränkung
Saatgut
Ansaat
  • Je nach Mischung Frühjahrssaat (Aussaat vor dem 15. Mai) oder Herbstsaat (Aussaat im September)
  • Neuansaat nach 4 Jahren
  • Je nach Mischung Frühjahrssaat (Aussaat vor dem 15. Mai) oder Herbstsaat (Aussaat im September)
  • Jährliche Neuansaat
Streifenbreite

Aussaat streifenförmig, 3-6 m breit über die ganze Länge der Ackerkultur

Düngung

keine

Pflanzenschutzmittel
  • nicht erlaubt
    • Einzelstock- und Nesterbehandlungen von Problempflanzen sind zulässig
    • Wirkstoff muss für die Anwendung in Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche zur Anwendung der entsprechenden Problempflanzenart zugelassen sein
Schnitt
  • Reinigungsschnitt im ersten Jahr bei grossem Unkrautdruck erlaubt
  • Schnitt ab dem 2. Standjahr zwischen 1. Oktober und 1. März auf Hälfte der Fläche erlaubt; Bodenbearbeitung erlaubt
  • Das Schnittgut muss nicht abgeführt werden
  • Mulchen nicht erlaubt
  • Befahren nicht erlaubt
  • Reinigungsschnitt bei grossem Unkrautdruck erlaubt
  • Befahren nicht erlaubt
Verpflichtungsdauer
  • Mind. 100 Tage* am selben Ort, empfohlen sind 4 Jahre. Danach muss an einem anderen Standort neu angesät werden. An geeigneten Standorten kann der Kanton eine Verlängerung oder Neuansaat des Nützlingsstreifens am gleichen Standort bewilligen.
  • Am gleichen Standort gilt danach eine Anbaupause von 2 Jahren
  • Mind. 100 Tage* am selben Ort
  • Am gleichen Standort gilt danach eine Anbaupause von 2 Jahren
Beiträge
Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge
Geeignete Standorte
  • Nährstoffarme, steinige und sonnige Standorte
  • Wenige Problempflanzen
  • Schattige Standorte und Waldnähe vermeiden
  • Nicht entlang stark befahrener Strassen und stark begangenen Wegen (Hunde!) oder in der unmittelbaren Nähe von Siedlungen anlegen
Massnahmen für Flora und Fauna
  • Ökologisch wertvoll ist ein abschnittweises Mähen (Mähwerk ohne Aufbereiter), da so unterschiedliche Sukzessionsstadien entstehen (mehrjährige Streifen).
  • Schnittgut (sauberes) als Rückzugsort auf grossen Haufen im Nützlingsstreifen legen (mehrjährig Streifen).
  • Regelmässig nach Unkräutern und Neophyten kontrollieren
  • Die Anlage von Kleinstrukturen (Ast-, Steinhaufen, Gebüschgruppen) wertet die Nützlingsstreifen weiter auf.
  • Möglichst lange am selben Standort lassen.

* Die 100 Tage gelten ab der Ansaat. Ein im Herbst angesäter Nützlingsstreifen ist nur beitragsberechtigt, wenn er als Hauptkultur gilt. Unter Hauptkultur ist jene Kultur zu verstehen, welche die Bodenfläche während der Vegetationsperiode am längsten beansprucht. Eine Hauptkultur muss spätestens am 1. Juni des Beitragsjahres angelegt sein. Der im Herbst angesäte Nützlingsstreifen darf somit frühestens am 2. Juni des Beitragsjahres aufgehoben werden, damit er als Hauptkultur gilt und dafür Beiträge ausgerichtet werden.

Typische Arten

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