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Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet

Auf Weiden, Wiesen und Streueflächen im Sömmerungsgebiet entwickelt sich unter nährstoffarmen Bedingungen oft eine artenreiche Fauna und Flora. Die strukturreichen Landschaften mit Steinhaufen, Felsblöcken, Einzelbüschen, Mulden und Hügeln bieten Kleintieren Unterschlupf. Die Alpwirtschaft ermöglicht die Futterbasis für den Viehbestand zu erweitern.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
Qualitätsstufe I
Anforderungen
  • Indikatorpflanzen kommen regelmässig vor.
  • Anmeldung von Inventarflächen von nationaler Bedeutung möglich. Der Schutz der Inventarfläche muss mit einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem Bewirtschafter sichergestellt sein und die vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen müssen erfüllt sein.
Anrechenbare Fläche
  • Nicht als BFF an den ÖLN anrechenbar
Düngung
  • Gemäss Vorschriften für Düngung im Sömmerungsgebiet möglich, vorausgesetzt, die floristische Qualität der Fläche bleibt erhalten
Pflanzenschutzmittel
  • Höchstens Einzelstockbehandlung von Problempflanzen ab dem 4. Meter vom Gewässer, falls diese mit angemessenem Aufwand mechanisch nicht bekämpfbar sind.
Nutzung
  • Die biologische Qualität sowie die Flächengrösse müssen während der Verpflichtungsdauer mindestens konstant bleiben.
  • Einsatz von Steinbrechmaschinen verboten
  • Mulchen zur Weidepflege und Bekämpfung krautiger Problempflanzen ist erlaubt, wenn die Gras- und Krautnarbe intakt bleibt und keine nach NHG geschützten Flächen betroffen sind. Zur Entbuschung ist Mulchen nur mit Bewilligung des Kantons möglich.
Verpflichtungsdauer
  • Nach Anmeldung mindestens 8 Jahre
Beiträge
Massnahmen für Flora und Fauna
  • Weide selektiv pflegen: Dornensträucher und Bäume fördern (wie z.B. Föhren, Eichen, Birken, Salweide, Mehlbeerbaum)

Typische Arten

Tipps

Die ökologisch vielfältigsten Sömmerungsweiden findet man auf kalkhaltigen, mageren Standorten (Foto), in mageren Hanglagen und auf feuchten Kleinseggenrieden. Eine kurze Beweidung fördert die Artenvielfalt. Auf Düngergaben hingegen sollte verzichtet werden.

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