Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome

Hecken, Feld- und Ufergehölze

Hecken, Feld- und Ufergehölze sind streifenförmige, überwiegend mit Gehölzen bewachsene Elemente unterschiedlicher Breite und Höhe. Je nach Ausprägung sind sie einer der artenreichsten Lebensräume in der Kulturlandschaft. Hecken bieten vielen Wildtieren Deckung und Schutz vor Gefahren, ein reiches Nahrungsangebot, sowie ein wertvoller Überwinterungsort. Sie dienen auch zur Abgrenzung von Parzellen, sowie als Windschutz für Kulturen und als Vernetzungselement.

Wichtigste Voraussetzungen und Auflagen gemäss DZV
Qualitätsstufe I
Gehölz
  • Keine Düngung
  • Keine Pflanzenschutzmittel
  • Sachgerechte Pflege, nur während Vegetationsruhe, mindestens alle acht Jahre, abschnittsweise und maximal auf einem Drittel der Fläche
Krautsaum
  • Beidseitig der bestockten Fläche je 3 bis 6 m
  • Auflagen für den Pufferstreifen gelten auch für den Krautsaum
  • Schnitt mindestens alle 3 Jahre, Abführen des Schnittgutes obligatorisch, Mulchen verboten
  • 1. Schnitt und Herbstweide: Wie extensiv genutzte Wiese
  • In Weiden: Weidenutzung erlaubt, frühester Weidetermin wie frühester Schnitttermin extensiv genutzter Wiese
Verpflichtungsdauer
  • Mindestens 8 Jahre
Anrechenbare Fläche
  • Bestockte Fläche inkl. Krautsaum als Hecke anmelden (Code 852)
  • Unproduktive Kleinstrukturen berechti­gen bis zu einem Anteil von höchstens 20 % an der totalen Fläche zu Beiträgen   
Qualitätsstufe II
Gehölz
  • Breite des Gehölzes ohne Krautsaum beträgt mindestens 2 m
  • Strauch- und Baumarten einheimisch
  • Mindestens 5 verschiedene Strauch- und Baumarten pro 10 m
  • Mindestens 20 % der Strauchschicht dornentragende Sträucher oder pro 30 m mindestens ein landschaftstypischer Baum (Umfang auf 1,5 m Höhe mindestens 170 cm)
Krautsaum
  • Maximal zwei Schnittnutzungen pro Jahr (Herbstweide und Weidenutzung bei angrenzender Weide nach Schnittzeitpunkt möglich)
  • Erste Nutzung des Krautsaums wie extensiv genutzte Wiese; Zweite Nutzung frühestens 6 Wochen nach der ersten.
  • Einsatz von Mähaufbereitern verboten
Beiträge

Überblick über die Biodiversitätsförderflächen und ihre Beiträge

Geeignete Standorte
  • Im Ackerland wo Hecken traditionell vorkommen
  • Standorte mit tiefer Produktivität (Böschung, Deiche, Hanglagen, Parzellenränder oder Bachufern)
  • Magerwiesen und Böschungen mit hohem ökologischem Wert vermeiden
  • Parallel zur Bewirtschaftungsrichtung der Parzelle, um die Arbeit möglichst nicht zu behindern, und falls möglich in Nord-Süd-Ausrichtung, um den Schattenwurf zu minimieren
  • Offene Landschaften (Acker- oder Grünland), wo Vögel wie die Feldlerche, Braunkehlchen, Grauammer oder Kiebitz nisten, lediglich Niederhecken (max. 3 m Höhe) anlegen
Massnahmen für Flora und Fauna
  • Um eine vielfältige Hecke zu erhalten, langsam wachsende Arten weniger häufig als schnellwachsende Arten schneiden
  • Dornensträucher für Vögel wie den Neuntöter fördern
  • Lücken stehen lassen um eine hohe Strukturvielfalt zu erreichen
  • Einige Ast- und Steinhaufen sowie Totholz tragen zur Strukturvielfalt bei und sind Rückzugsmöglichkeit für viele Tiere
  • Krautsäume ab Mitte Juli in Abschnitten schneiden und jeweils einen Teil stehenlassen

Typische Arten

Tipps

Mehrere kurze Heckenstücke anlegen anstatt eine lange. Dies erhöht die Strukturvielfalt und die räumliche Verteilung von Sitzwarten und Nistmöglichkeiten. Hecken müssen mindestens 10 m lang sein. Mehrere kürzere Gehölzstreifen können jedoch zusammengerechnet werden, wenn die Abstände dazwischen kürzer als 10 m sind.

Der Krautsaum dient als Puffer zur Bewirtschaftungsfläche und spielt eine wichtige Rolle für die Entwicklung und Überwinterung von Kleintieren wie Schmetterlingen.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.